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Sonderurlaub für Ihren Umzug beantragen

Um es gleich vorneweg zu sagen: Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzugs besteht nicht. Für den Gesetzgeber ist ein Umzug Privatsache, denn weder im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist etwas zu diesem Thema zu finden.

§ 616 BGB spricht zwar von einem Anspruch auf Dienstbefreiung, sofern der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen unverschuldet und für verhältnismäßig unerhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert ist, doch damit sind die Geburt des eigenen Kindes oder Tod eines sehr nahen Verwandten wie Eltern, Ehepartner oder Kind gemeint oder auch die Betreuung eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren. Einzige Ausnahme zum Thema Wohnungswechsel: Geschieht der Umzug aus beruflichen Gründen, d. h. der Arbeitnehmer wird an einen anderen Standort versetzt, ist sehr wohl angemessener Sonderurlaub zu gewähren.

Erstmal den Arbeitsvertrag prüfen

Arbeitsvertrag prüfenDer erste Schritt ist, den eigenen Arbeitsvertrag auf Sonderurlaub bei Umzug zu überprüfen. Gibt der nichts dazu her, sagen vielleicht die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag etwas dazu aus. Manche Arbeitgeber zeigen ihre Unterstützung sogar mit zwei Tagen Sonderurlaub. Andere wiederum sehen eine Privatsache im Wohnungswechsel.

Sympathien nutzen

Bei einem guten Verhältnis zum Chef/Vorgesetzten lohnt sich aber immer ein offenes Wort. Vorgesetzte sind auch nur Menschen, die oft Verständnis zeigen, wenn man entsprechend argumentiert. Auch wenn es vielleicht nicht gleich zwei Tage sind, die man sich frei nehmen kann, ist ein halber ausgehandelter Tag besser als gar nichts. Vielleicht erlaubt der Chef auch mal, für ein paar Erledigungen oder Ummeldungen das Betriebstelefon oder den Firmencomputer zu nutzen. Auch das spart schon Zeit. Unverschämtheit und Überheblichkeit wären hier sicherlich der verkehrte Weg.

Eine weitere Möglichkeit wäre vielleicht, angestaute Überstunden für den Umzug zu nutzen. Manchmal ist auch der Firmentransporter als Umzugshilfe möglich, in der Regel ist das Ausleihen an Firmenangehörige durch die Versicherung abgedeckt.

Wer es aber mit Sonderurlaub beim Vorgesetzten versuchen möchte, sollte den richtigen Moment abpassen. Zwischen Tür und Angel befindet sich dieser Moment nicht. Die Atmosphäre sollte entspannt für ein rechtzeitig geplantes Vier-Augen-Gespräch sein.

fazit günstig umziehenEine gute Argumentation ist unumgänglich. Gutes und effizientes Arbeiten belohnt ein Chef eher, als die berühmte faule Haut. Auch der versteckte Hinweis auf eine verdiente Prämie in Form von Sonderurlaub ist eine gute Möglichkeit. Dabei sollte man niemals unverschämt werden. Die Mehrarbeit am Wochenende oder Fleißarbeiten könnten als Tauschobjekt gegen die gewünschte arbeitsfreie Zeit dienen.

Tipp: Am besten gleich um zwei Tage bitten, so ist die Wahrscheinlichkeit größer, wenigstens einen zu erhalten.

 


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