Halteverbot für den Umzug beantragen
Erst beantragen, dann aufstellen
Wer den Umzug von einem professionellen Umzugsunternehmen durchführen lässt, muss sich um das Parkplatzproblem am Umzugstag keine Gedanken machen. Die Umzugsunternehmen übernehmen bei Bedarf auch diese Aufgabe und kümmern sich um Halteverbotsschilder. Bei einer privaten Umzugsorganisation dürfen Halteverbotsschilder beim Umzug jedoch nicht einfach aufgestellt werden. Sie bedürfen einer Genehmigung müssen zuvor bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt beantragt werden. Für die Bearbeitung benötigt die Behörde einen gewissen Zeitraum. Die Schilder sollten daher unbedingt rechtzeitig beantragt werden. In der Regel sollte der Antrag rund 14 Tage vor dem Umzugstermin gestellt werden. Selbstverständlich fallen dabei auch Gebühren an. Diese können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein.
Eine einfache Variante der Beantragung von Halteverbotsschildern ist die Online-Beantragung. Der Gang zur Straßenverkehrsbehörde ist so nicht notwendig und das Antragsverfahren kann einfach und unkompliziert in Gang gesetzt werden.
Online Halteverbot für den Umzug beantragenMieten und Aufstellen der Schilder
Ist die Genehmigung erteilt, werden noch die Halteverbotsschilder benötigt. Diese werden von entsprechenden Firmen vermietet. Die Schilder müssen etwa zwei bis vier Tage vor dem Umzugstag aufgestellt werden. So werden die Anwohner rechtzeitig über das Halteverbot informiert, können sich darauf einstellen und im Halteverbot parkende Fahrzeuge rechtzeitig umparken. Die Firmen, bei denen die Halteverbotsschilder gemietet werden können, bieten zumeist einen umfassenden Service an. Dazu gehört meist auch das professionelle und rechtzeitige Aufstellen der Schilder unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung.
Wie viel Platz wird benötigt?
Ein Umzug erfolgt zumeist mit größeren Fahrzeugen. Transporter und LKWs benötigen jedoch viel Platz zum Rangieren und zum Ein- und Ausladen. Als Faustregel werden zur Länge des Fahrzeugs etwa vier bis fünf Meter hinzuaddiert. Das ergibt dann die Straßenlänge, die mit einem Halteverbot versehen werden sollte. Für enge Straßen und Gassen gibt es doppelseitige Halteverbote. Damit kann das Halteverbot für beide Straßenseiten erteilt werden.
Keine Kommentare vorhanden